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Förderbekanntmachung Jüdisches Leben

Im Rahmen einer neuen Förderbekanntmachung ruft das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Beantragung eines Modellvorhabens auf, das sich der Stärkung jüdischen Lebens im Handlungsfeld der außerschulischen demokratischen Bildungsarbeit widmet.

Die Antragstellung ist bis zum 16. Juli 2023 bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - möglich. 

Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen sowie wichtige Hinweise zur Beantragung haben wir für Sie im folgenden Faktenblatt zusammengestellt. 

Im unteren Bereich der Seite finden Sie den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung, welche am 29. Juni 2023 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wird.

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung eines Modellvorhabens zur Stärkung jüdischen Lebens im Handlungsfeld der außerschulischen demokratischen Bildungsarbeit

vom 12. Juni 2023

Vorbemerkung

Über die Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 (SächsABl. S. 286), die durch die Richtlinie vom 15. August 2022 (SächsABl. S. 1023) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (FRL WOS), unterstützt der Freistaat Sachsen Maßnahmen zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung demokratischer Werte und Förderung demokratischer Handlungskompetenz. Zweck der staatlichen Förderung ist die Stärkung der demokratischen Kultur in Sachsen. Maßnahmen zum Abbau von Antisemitismus und zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen wurden auch aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Lage als besonderes Handlungsfeld hervorgehoben. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ruft mit dieser Bekanntmachung dazu auf, Anträge für ein Modellvorhaben gemäß Teil 2 Großbuchstabe F Ziffer I. Buchstabe a) der FRL WOS zu stellen.

Ein Modellvorhaben im Sinne dieser Bekanntmachung wird verstanden als Vorhaben, welches auf die Stärkung jüdischer Perspektiven in der außerschulischen Bildungsarbeit abzielt und die Akzeptanz von Jüdinnen und Juden und jüdischer Kultur in Sachsen fördert. Das Vorhaben soll dieses Ziel in einem praxis- und lebensweltorientierten Ansatz bearbeiten und die Ergebnisse fachöffentlich vorgestellt werden.

Das Modellvorhaben soll sich im Besonderen der Entwicklung von Angeboten demokratischen Engagements und erfahrungsorientierter Bildung für jüdische und nicht jüdische Menschen in Sachsen widmen. Der Fokus liegt dabei auf der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Individuelle und institutionelle Prozesse des Einübens demokratischer Handlungskompetenzen sollen mit diesem erfahrungsorientierten Ansatz unterstützt werden. In diesem Kontext soll ein Konzept für ein jüdisches Kulturzentrum als agiler, lebensweltlicher Erfahrungs-, Lern- und Begegnungsort erarbeitet werden. Damit sollen u.a. Räume, im Sinne von Möglichkeiten, für Demokratiearbeit geschaffen und niedrigschwellig Wissen zu jüdischer Kultur und der Vielfalt jüdischen Lebens in Sachsen vermittelt werden.

Durch die zielgerichtete Stärkung und Sichtbarmachung der Vielfalt jüdischen Lebens am Vorhabensort soll die demokratische Bildungsarbeit um Angebote und Perspektiven aus der jungen jüdischen Community erweitert und neue Zugänge über die jüdische Kulturarbeit geschaffen werden. Darunter werden auch Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Bindung von jüdischen Engagierten für die demokratische Bildungsarbeit verstanden.

In der Arbeit mit jungen jüdischen und nicht jüdischen Zielgruppen soll im Rahmen des Modellvorhabens die Basis für kulturellen Austausch und einen offenen demokratischen Wertedialog geschaffen werden.

I. Rechtsgrundlagen

Die Förderung erfolgt nach Teil 1 und Teil 2 Großbuchstabe F Ziffer I Buchstabe a) der FRL WOS sowie den konkretisierenden Bestimmungen dieser Förderbekanntmachung. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

II. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird ein Modellvorhaben zur Entwicklung praxistauglicher Ansätze zum Abbau von Antisemitismus und der Förderung demokratischer Handlungskompetenzen über eine Stärkung des jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Sachsen, das insbesondere:

  1. die Zielgruppen der jüdischen und nicht jüdischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen adressiert, 
  2. ein Konzept für die Entwicklung eines außerschulischen Erfahrungs-, Lern- und Begegnungsortes für jüdische Kultur und jüdisches Leben am jeweiligen Vorhabensort erstellt,
  3. einen Beitrag zur Förderung der Toleranz und Akzeptanz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur am Vorhabensort leistet,
  4. Perspektiven und Expertisen von in Sachsen lebenden Jüdinnen und Juden einbezieht,
  5. mit zivilgesellschaftlichen Bildungsakteuren und wissenschaftlichen Stellen kooperiert und
  6. einen Transfer der Ergebnisse in die Fachöffentlichkeit gewährleistet.

III. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder
  2. juristische Personen des öffentlichen Rechts.

IV. Zuwendungsvoraussetzungen

Es gelten die Zuwendungsvoraussetzungen nach Teil 1 Ziffer IV der FRL WOS.

V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

  1. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 100 000 Euro für das Kalenderjahr 2023 und maximal 250 000 Euro für das Kalenderjahr 2024.
  2. Der mögliche Bewilligungszeitraum beginnt am 1. August 2023 und endet am 31. Dezember 2024.
  3. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausnahmen sind unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Teil 2 Großbuchstabe F Ziffer II der FRL WOS nach Prüfung des Einzelfalls zugelassen.
  4. Zuwendungsfähig sind die Personal- und Sachausgaben gemäß Teil 1 Ziffer V Nummer 2 der FRL WOS. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

VI. Verfahren

  1. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
  2. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich bis zum 16. Juli 2023 bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die aktuellen Antragsvordrucke, abzurufen auf der Website der SAB, sind zu verwenden.
  3. Ein Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6 ANBest-P beziehungsweise Nummer 6 ANBest-K innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsstelle vorzulegen.

VII. Schlussbestimmungen

Für die Förderbekanntmachung gelten im Übrigen die Regelungen der FRL WOS Teil 1 und Teil 2 Großbuchstabe F.

 

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