WOS-Schwerpunktsetzung 2026
I. Schwerpunktsetzung in Fördersäule A – Landesweite Fachnetzwerke
- Für landesweite Fachnetzwerkprojekte gemäß Teil 2 Großbuchstabe A der FRL WOS, die zum Stichtag 30. Juni 2025 neu beantragt werden, werden thematische und inhaltliche Schwerpunkte festgelegt.
- Thematische Schwerpunkte sind:
- Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure der Demokratiearbeit,
- Antisemitismus,
- Antiziganismus und Antiromaismus sowie
- Antimuslimischer Rassismus.
Es kann maximal ein Netzwerk je Themenschwerpunkt gefördert werden. Sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 weniger Haushaltsmittel als im Regierungsentwurf geplant zur Verfügung stehen, werden vorrangig die Vorhaben der Themenfelder »Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure der Demokratiearbeit« und »Antisemitismus« gefördert.
- Die inhaltlichen Schwerpunkte der Netzwerkarbeit werden durch das Rahmenwirkmodell für landesweite Fachnetzwerke, das auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) [1] veröffentlicht ist, näher bestimmt.
- Die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Teil 1 und Teil 2 Großbuchstabe A der FRL WOS müssen dem Grunde nach erfüllt sein, damit der Antrag der weiterführenden Bewertung unterzogen werden kann.
- Bei der weiterführenden Bewertung der eingereichten Anträge wird wie folgt gewichtet:
- Formale Kriterien zu 20 Prozent; dazu zählen:
- Darstellung der vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen des Antragstellenden im Themenfeld,
- Darstellung der vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen des Antragstellenden in der Netzwerkarbeit sowie
- Darstellung weiterer immaterieller Ressourcen des Antragstellenden, die als Inputs in das Vorhaben eingebracht werden sollen,
- Inhalt und Qualität des Projektkonzeptes zu 75 Prozent; dazu zählen insbesondere:
- Beschreibung der Zielgruppen innerhalb und außerhalb des Netzwerkes und deren Einbindung,
- Darstellung der strategischen Einbindung von Kooperationspartnern,
- Darstellung des landesweiten Charakters des Angebots,
- Realistische Formulierung eines Leitziels auf Basis der festgestellten Bedarfslagen (Potenzial des Vorhabens auf Impactebene),
- Darstellung des Projektkonzepts anhand des Rahmenwirkmodells für landesweite Fachnetzwerke: verknüpfte Beschreibung der Projektansätze und Maßnahmen; Formulierung projektbezogener, smarter Ziele und geeigneter qualitativer und quantitativer Indikatoren auf Output- und Outcome-Ebene,
- Darstellung angemessener Maßnahmen zur Projektsteuerung und Erfolgskontrolle sowie
- Darstellung von Maßnahmen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Projektwirkungen und beabsichtigter Synergieeffekte,
- Angemessenheit der Ausgaben- und Finanzierungsplanung zu 5 Prozent.
[1] Amtlicher Hinweis: Die Internetadresse lautet Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) - sab.sachsen.de (Das Rahmenwirkmodell ist auffindbar über den Menüpunkt »Formulare & Downloads« – »Rechtsgrundlagen«).
II. Schwerpunktsetzung in Fördersäule B – Regionale Netzwerke
- Für regionale Netzwerkprojekte gemäß Teil 2 Großbuchstabe B der FRL WOS, die zum Stichtag 30. Juni 2025 neu beantragt werden, werden inhaltliche Schwerpunkte festgelegt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Netzwerkarbeit werden durch das Rahmenwirkmodell für regionale Netzwerke, das auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) [1] veröffentlicht ist, näher bestimmt.
- Die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Teil 1 und Teil 2 Großbuchstabe B der FRL WOS müssen dem Grunde nach erfüllt sein, damit der Antrag der weiterführenden Bewertung unterzogen werden kann.
- Bei der weiterführenden Bewertung der eingereichten Anträge wird wie folgt gewichtet:
- Formale Kriterien zu 20 Prozent; dazu zählen:
- Darstellung der vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen des Antragstellenden im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt,
- Darstellung der vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen des Antragstellenden in der Netzwerkarbeit sowie
- Darstellung weiterer immaterieller Ressourcen des Antragstellenden, die als Inputs in das Vorhaben eingebracht werden sollen.
- Inhalt und Qualität des Projektkonzeptes zu 75 Prozent; dazu zählen insbesondere:
- Beschreibung der Zielgruppen innerhalb und außerhalb des Netzwerkes und deren Einbindung,
- Darstellung der strategischen Einbindung von Kooperationspartnern,
- Darstellung der lokalen Schwerpunkte der Netzwerkarbeit, Berücksichtigung der Angebote der Partnerschaften für Demokratie im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt,
- Realistische Formulierung eines Leitziels auf Basis der festgestellten Bedarfslagen (Potenzial des Vorhabens auf Impactebene),
- Darstellung des Projektkonzepts anhand des Rahmenwirkmodells für regionale Netzwerke: verknüpfte Beschreibung der Projektansätze und Maßnahmen; Formulierung projektbezogener, smarter Ziele und geeigneter qualitativer und quantitativer Indikatoren auf Output- und Outcome-Ebene,
- Darstellung angemessener Maßnahmen zur Projektsteuerung und Erfolgskontrolle sowie
- Darstellung von Maßnahmen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Projektwirkungen und beabsichtigter Synergieeffekte,
- Angemessenheit der Ausgaben- und Finanzierungsplanung zu 5 Prozent.
[1] Amtlicher Hinweis: Die Internetadresse lautet Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) - sab.sachsen.de (Das Rahmenwirkmodell ist auffindbar über den Menüpunkt »Formulare & Downloads« – »Rechtsgrundlagen«).
III. Schwerpunktsetzung in Fördersäule C – Projekte zur Demokratieförderung
- Für Projekte zur Demokratieförderung gemäß Teil 2 Großbuchstabe C der FRL WOS, die zum Stichtag 30. September 2025 neu beantragt werden, liegt der Schwerpunkt auf Vorhaben, die ihre Maßnahmen ausschließlich an Zielgruppen in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt in Sachsen richten.
Die Schwerpunktsetzung wird im Richtlinienvollzug in Form von Regionalbudgets umgesetzt. Die Höhe des Regionalbudgets wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgesetzt, sobald das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 in Kraft getreten ist. Ein Großteil der für die Fördersäule C zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Neubewilligungen soll dabei zu gleichen Teilen auf die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte aufgeteilt werden.
Um für eine Bewilligung über die Regionalbudgets in Frage zu kommen, muss ein Projektantrag eindeutig und trennscharf für einen bestimmten Landkreis oder eine bestimmte Kreisfreie Stadt in Sachsen eingereicht werden.
Im Falle verbleibender Restmittel werden diese zur Bewilligung weiterer regionaler, überregionaler und sachsenweiter Vorhaben eingesetzt.
- Die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Teil 1 und Teil 2 Großbuchstabe C der FRL WOS müssen dem Grunde nach erfüllt sein, damit der Antrag der weiterführenden Bewertung unterzogen werden kann.
- Bei der weiterführenden Bewertung der eingereichten Anträge wird wie folgt gewichtet:
- Inhaltliche Bewertung des Projektkonzeptes zu 65 Prozent; dazu zählen:
- Erläuterungen zu konkreten Projektbedarfen unter Berücksichtigung der aktuellen Ausgangssituation,
- Darstellung des richtlinienkonformen Projektleitziels,
- Benennung der für das Projektziel geeigneten Projektmaßnahmen,
- Beschreibung der für das Projektziel geeigneten Projektaktivitäten,
- Erläuterungen zu den Methoden und Formaten sowie
- Festlegung der Indikatoren zur Bemessung der Erreichung der Projektziele,
- Bewertung weiterer Förderaspekte zu 30 Prozent; dazu zählen:
- Beschreibung der Zielgruppen,
- Erreichung der Zielgruppen,
- Längerfristige Einbindung der Zielgruppen am Projekt,
- Beschreibung der Kooperationspartner,
- Aufgaben der Kooperationspartner im Projekt,
- Kompetenzen und Aufgaben des Personals im Projekt,
- Öffentlichkeitsmaßnahmen,
- Evaluation und
- Berücksichtigung und Darstellung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Projektumsetzung,
- Angemessenheit der Ausgaben- und Finanzierungsplanung zu 5 Prozent.
IV. Antragstellung
Der Antrag ist über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zum jeweiligen Stichtag zu einzureichen.
Der Zugang zum Förderportal sowie alle antragsrelevanten Unterlagen sind auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) [1] abrufbar.
[1] Amtlicher Hinweis: Die Internetadresse lautet Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) - sab.sachsen.de
Die Förderrichtlinie WOS befindet sich hier: REVOSax Landesrecht Sachsen - Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS
Die Bekanntmachung wurde im Sächsischen Amtsblatt vom 02. Mai 2025 veröffentlicht.