7 Schritte auf dem Weg zur Förderung
Die Idee
Sie haben eine Idee, die hilft, Extremismus abzubauen? Oder Toleranz und Akzeptanz fördert? Oder Opfer politisch motivierter Gewalt unterstützt?
Die Voraussetzungen
1. Zunächst müssen Sie klären, ob Sie als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
2. Ist Ihre Projektidee zuwendungsfähig?
- Findet Ihr Projekt in Sachsen statt?
- Nehmen hauptsächlich Menschen teil, die in Sachsen leben?
- Entsprechen die Projektziele den Zielen des WOS?
Die Beschreibung
Nun müssen Sie Ihr Projekt ausführlich und schlüssig beschreiben.
Die Beantragung
Anschließend können Sie alle für Ihren Projektantrag online notwendigen Formulare downloaden, ausfüllen und abschicken.
Die Prüfung
Nach Eingang Ihres Antrags wird er durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) geprüft.
Anschließend wird auf Grundlage eines Votums des Beirats über die Bewilligung entschieden.
Die Zeiträume
Anträge für das Folgejahr müssen bis zum 31. August gestellt werden. Soll das Projekt nach dem 01. Mai starten, kann bis zum 31. Januar beantragt werden.
Ausnahmen für akute Projekte kleineren Förderbedarfs sind möglich.
Der Kontakt
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie sich jederzeit an die Stabsstelle Demokratieförderung wenden.
Stabstelle Demokratieförderung: demokratie@sms.sachsen.de
Jan-Ulrich Spies
0351 564549-50