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Häufige Fragen zur Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen«

Ein leuchtendes gelbes Fragezeichen liegt in einer Menge von vielen dunkelgrauen Fragezeichen. © pixabay.com / qimono

Die nachfolgenden Regelungen dienen als Hinweise und ersetzen nicht die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides und der Richtlinie Weltoffenes Sachsen.

Stand: 1. April 2022

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Projektantrag ist bei der Antrags- und Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB), einzureichen.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Fördersäule C - Demokratieprojekte:

Die Antrags- und Bewilligungsstelle bittet darum, Anträge ausschließlich über das Förderportal zu erstellen und einzureichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und unterschrieben übersendet werden.  

Fördersäule A, B, D, E und F:

Die Antrags- und Bewilligungsstelle bittet darum, Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen zum nächsten Stichtag vorzugsweise per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse einzureichen: wos@sab.sachsen.de. Dabei ist darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und unterschrieben übersendet werden.  

Die Einreichung per Post ist weiterhin möglich. Bitte senden Sie die Unterlagen in diesem Fall an: 

Sächsische Aufbaubank - Förderbank -, Abteilung Bildung, 01054 Dresden

Für die Fristwahrung gilt bei der postalischen Übersendung der Posteingangsstempel.

 

 

Bis wann muss ich meinen Antrag einreichen?

Für die Fördersäulen A bis C gelten folgende Stichtage:

  • Fördersäule A, Landesweite Fachnetzwerke: 30. Juni
  • Fördersäule B, Regionale Netzwerke: 30. Juni
  • Fördersäule C, Projekte zur Demokratieförderung: 30. September

Die Einreichungsfrist endet am Stichtag um 24:00 Uhr. Bei Übersendung per Post gilt zur Fristwahrung der Posteingangsstempel bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Anträge in den Fördersäulen D Kleinpojekte und E Bildungsfahrten müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der SAB eingereicht werden.

Was ist bei Änderungen des Antrags oder des Ausgabenplan zu beachten?
 
Bei Antragsänderungen und bei Anpassungen des Ausgabenplans sind das aktuelle Datum der Änderung bzw. Anpassung, der Stempel und die Unterschrift erforderlich.
 
Sollten sich Änderungen im Hinblick auf eine zeichnungsberechtige Person ergeben, so ist dies der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Wann erhalten Antragsteller einen Bescheid?

Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide werden durch die Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) erstellt. Die Dauer von Antrag zu Bescheid ist einzelfallabhängig. Individuelle Nachfragen können an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAB gerichtet werden.

Werden Teilnehmergebühren als ein Teil der Eigenmittel zur Finanzierung des eingereichten Projektes anerkannt?

Ja, Teilnehmergebühren können zur Erbringung des Eigenanteils genutzt werden.

Kann man auch ohne Vorliegen eines Bewilligungsbescheides mit der Umsetzung des Projektes beginnen?

Projekte können mit Antragsstellung auf eigenes Risiko beginnen. Kostenneutrale, projektvorbereitende Maßnahmen (z. B. Stellenausschreibungen, Reservierungen) können also nach Antragseingang bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – vorgenommen werden. Anfallende Ausgaben können jedoch nur im Bewilligungszeitraum anerkannt werden.
 

Wer kann einen Antrag auf Förderung auf Grundlage der Richtlinie WOS stellen?

Gemäß Teil 1 Ziffer III. der Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« vom 22. Februar 2022 können Zuwendungsempfänger sein:

  • eingetragene Vereine und Verbände oder gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts 
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